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Für einen Antrag auf eine Mütter- / Mutter-Kind-Kur (Vorsorge nach § 24 SGB V und Rehabilitation nach § 41 SGB V) lässt sich ein wenig „Papierkram“ nicht vermeiden. Doch auch diese Formalitäten lassen sich bewältigen. Sie benötigen folgende Unterlagen:
1. Formular zur Anmeldung in einer ReGenesa-Kureinrichtung
(anerkannte Einrichtungen des Müttergenesungswerkes)
2. Ärztliches Attest für die Mutter
(Vorsorge nach § 24 SGB V)
Ärztliches Attest für die Mutter
(Rehabilitation nach § 41 SGB V)
Auszufüllen von Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer behandelnden Ärztin!
Hinweise und hilfreiche Erklärungen zum Ausfüllen der Atteste finden Sie in
dem Informationsblatt „Erläuterungen zum
Attest“.
3. Ärztliches Attest für Kind/Kinder (nur bei Mutter-Kind-Kur erforderlich)
Auszufüllen von Ihrem behandelnden (Kinder-) Arzt / Ihrer behandelnder
(Kinder-) Ärztin!
Hinweise und hilfreiche Erklärungen zum Ausfüllen der Atteste finden Sie in
dem Informationsblatt „Erläuterungen zum
Attest“.
4. Ärztliches Attest – Ergänzungsbogen
Ihr behandelnder Arzt / Ihre behandelnde Ärztin macht hier ergänzende
Angaben zur Vorsorge- / Rehabilitationsfähigkeit sowie zu Vorsorge- /
Rehabilitationszielen und –prognosen
5. Selbstauskunftsbogen
Mutter, ggf. Selbstauskunftsbogen Kind
(nur bei Mutter-Kind-Kur)
Häufig sind ergänzende Angaben zur besonderen familiären Situation und
Belastung erforderlich.
Für diese Angaben ist der Selbstauskunftsbogen hilfreich.
Dieser Sozialfragebogen wird von Ihnen als Kurantragsstellerin ausgefüllt
und Sie reichen ihn zusammen mit dem ausgefüllten ärztlichen Attest (inkl.
Ergänzungsbogen) bei Ihrer Krankenkasse ein.
Den Selbstauskunftsbogen sollten Sie bitte unbedingt
in einen
verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift
„Medizinischer
Dienst der Krankenkassen (MDK) – ärztliche Unterlage, nur vom
MDK zu öffnen“ legen.
Grundsätzlich können Sie bei allen Fragen rund um das Antragsverfahren die Kompetenz der örtlichen Kurberatungsstellen der Diakonie nutzen. Dort erhalten Sie ebenfalls alle notwendigen Antragsformulare.
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